AGB

Vermietung des Ferienhauses „Lütke“ in Dranske

§ 1 Buchung / Buchungsbestätigung

Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Vermieter die Buchungsanfrage des Gastes telefonisch oder schriftlich per Briefpost, E-Mail und/oder Telefax bestätigt und damit die Buchung annimmt.
Die Reservierung für das Ferienhaus ist nach erfolgter Anzahlung (siehe §2) rechtskräftig, die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als akzeptiert.

Vertragspartner sind der Vermieter und der Gast.

Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.

§ 2 Zahlungsbedingungen

Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung des Ferienhauses geltenden bzw. vereinbarten Preise des Vermieters zu zahlen.

Sofern nicht anders vereinbart ist eine Anzahlung in Höhe von 20% der Gesamtsumme innerhalb von 7 Tagen nach der Buchungsbestätigung auf das genannte Konto des Vermieters zu überweisen. Die Restzahlung ist bis spätestens 7 Tage vor Anreise fällig.
Bei kurzfristigen Buchungen gelten nach Absprache gesonderte Bedingungen.

Es werden ausschließlich Zahlungen per Überweisung akzeptiert.

Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.

§ 3 Leistungen / Preise

Der Vermieter ist verpflichtet, das vom Gast gebuchte Ferienhaus bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Eine Gewähr übernimmt der Vermieter nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die subjektive Qualität der Ausstattung.

Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die das Ferienhaus belegen. Das Ferienhaus steht maximal für die in der Buchungsbestätigung genannten Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüberhinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

Eine Untervermietung und Überlassung des Hauses an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Person weitergegeben werden.

Der Vermieter kann vor Anreise die Entrichtung einer Kaution verlangen. Der Vermieter erstattet diese Kaution innerhalb von 7 Tagen bei rechtzeitiger Räumung des Ferienhauses und Herausgabe aller Schlüssel und sofern das Ferienhaus keine von dem Gast zu vertretenden Schäden aufweist.

§ 4 An-und Abreise

Am Anreisetag steht das Ferienhaus ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn das Ferienhaus  ausnahmsweise nicht pünktlich um 16:00 Uhr bezogen werden kann.
Sollte der Gast am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 24 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter kann dann über das Objekt frei verfügen.

Es erfolgt keine Schlüsselübergabe. Der Vermieter sendet dem / der Mieter*in einen Zugangs-Code. Dieser ist für die Dauer der Mietzeit gültig, wird am Keypad neben der Haustür zum Ver- und Entriegeln eingeben und mit dem „Yale“-Button bestätigt.

Am Abreisetag ist das Haus bis 10:00 Uhr morgens zu räumen. Die Räumung gilt als bewirkt, wenn alle Schlüssel an den Vermieter herausgegeben wurden. Hierzu kann der Gast die Schlüssel persönlich an den Vermieter übergeben oder an einem vereinbarten Ort hinterlegen.
Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen.

Andere An- und Abreisezeiten können individuell vereinbart werden.

§ 5 Ferienhaus

Das Ferienhaus wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben.

Der Gast verpflichtet sich, das Mietobjekt (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Das Inventar ist nur für den Verbleib im Ferienhaus vorgesehen. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet.

Das Haus ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen, der Hausmüll ist vom Gast in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Bei Zuwiderhandlungen oder unverhältnismäßig starker Verschmutzung des Mietobjekts kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € in Rechnung stellen.

Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Gast ist verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist dem Vermieter eine angemessene Frist einzuräumen.
Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.

Der Gast haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar und den Gemeinschaftseinrichtungen, z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar, in vollem Umfang. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel und ggf. den Einbau neuer Schlösser (bspw. Schuppenschlüssel).
Der Gast haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden.
Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.
Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.

Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zum Ferienhaus, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

Bei vertragswidrigem Gebrauch des Ferienhauses, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt beim Vermieter.

§ 6 Aufenthalt

Das Ferienhaus darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Haustiere sind verboten. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Vermieters untergebracht, wird dieser eine zusätzliche Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 500,00 € in Rechnung stellen.
Der Vermieter hat in den o.g. Fällen das Recht, den Mietvertrag fristlos zu kündigen.

Die Internetnutzung ist gestattet, siehe Hausordnung. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Gast.

Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist im Ferienhaus nicht erlaubt. Der Gast ist zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.

Im Ferienhaus gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen wird der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 500,00 € in Rechnung stellen. Rauchen ist nur außerhalb geschlossener Räume erlaubt.

Der Gast erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ferienhauses sowie der Hausordnung einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der ersten Zahlung. Bei Verstößen gegen die AGB ́s oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.

§ 7 Reiserücktritt

Ein Rücktritt vom Vertrag ist jederzeit möglich. Der Rücktritt muss schriftlich mitgeteilt werden.

Bei Stornierung gelten folgende Bedingungen:
• bis 90 Tage vor dem Anreisetermin kann der Beherbergungsvertrag durch beide Vertragspartner ohne Folgekosten storniert werden. Bereits getätigte Anzahlungen werden im Rücktrittsfall erstattet.
• vom 89. Tag bis zum 61. Tag vor Mietbeginn ist durch den Gast eine Zahlung in Höhe der Anzahlung zu entrichten.
• vom 60. Tag bis zum 15. Tag vor Mietbeginn sind durch den Gast 50% des Gesamtpreises zu zahlen.
• vom 14. Tag bis zum 8. Tag vor Mietbeginn sind durch den Gast 80% des Gesamtpreises zu zahlen.
• bei einem Rücktritt weniger als acht Tage vor Mietbeginn ist der volle Reisepreis zu zahlen.
Es zählt jeweils das Empfangsdatum der Rücktrittsnachricht. Bereits gezahlte Beträge werden verrechnet.

Vom Gast kann eine Ersatzperson gestellt werden, die zu den genannten Bedingungen in den Vertrag eintritt. Dies muss dem Vermieter schriftlich mitgeteilt werden.

Der Vermieter ist angehalten, bei einer Stornierung durch den Gast die gebuchte Unterkunft anderweitig zu vergeben, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Kann der Vermieter das nicht in Anspruch genommene Ferienhaus anderweitig tatsächlich vergeben, hat der Gast zur Abgeltung des zusätzlichen Aufwandes eine Bearbeitungspauschale von 25 Euro zu zahlen.

Von der Entrichtung der Mietkosten wird der Gast nach dem Gesetz nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund, z.B. Erkrankung, Verhinderung aus beruflichen Gründen oder familiären Gründen, den Mietgegenstand nicht nutzen kann. Zur Übernahme der Kosten wird der Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung empfohlen. Die Corona-Reiserichtlinien von Mecklenburg-Vorpommern (Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern) werden als Stornierungsgrund akzeptiert.

§ 8 Rücktritt durch den Vermieter

Im Falle einer Absage von Seite des Vermieters, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit des Vermieters) sowie andere nicht zu vertretende Umstände, die Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten.

Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Gasts auf Schadensersatz, eine Haftung für Anreise-und Hotelkosten wird nicht übernommen.

Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Gast oder Mitreisende sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.

§ 9 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts.

Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Internet-, Wasser-, oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.
Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten.
Wird das Ferienhaus zerstört oder unbewohnbar, ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

Eine Haftung des Vermieters für die Nutzung des Mietobjekts und des Inventars durch den Gast ist unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben ausgeschlossen. Die vom Vermieter bereitgestellten Bedienungsanleitungen sowie weiteren Informationen sind durch den Gast zu berücksichtigen.

Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer.

Die An- und Abreise des Gasts erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung.

§ 10 Datenschutz

Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

§ 11 Schlussbestimmungen

Alle Angebotsinhalte wie Fotos und Texte der Internetseite www.ferienhaus-luetke.de dienen der realistischen Beschreibung und wurden nach bestem Wissen erstellt. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.

Stand 07/2021